Hallo Freunde!
Ich habe versucht, diese Bekanntmachung in leserliche Schrift zu setzten.
Ganz interessant und überdies beinahe 270 (!) JAHRE ALT:
SERENISSIMI
VERORDNUNG
Das
verbotene Fischen
betreffend
de dato, Wolfenbüttel, den 7. Okt. 1752
VON GOTTES GNADEN, WIR ,LARS,
Herzog zu Braunschweig und Lüneburg u.u. fügen hiermit zu wissen:
Was maßen häufige Klagen darüber gehöret werden, dass viele Leute, insbesondere unnütze Müssiggänger, und die ihr Brod auf andere rechtschaffene Art nicht verdienen wollen, sich frevelhafter Weise unterstehen, in Teichen und Wassern, da sie nicht berechtigt sind, heimlich zu fischen, und sich zum Schein des kleinen Angels bedienen, hernachmals aber die damit gefangenen kleinen Fische zu Schottsätzen und , Grund=Angeln, zum Fang der Hechte und großen Fische, gebrauchen, frische Korn=Ähren vom Felde abraufen, um damit die Fische zusammen zu locken, insbesondere aber ihren Frevel so weit treiben, dass sie die Fische mit Kukkelskörnern vergeben, und, wenn sie darüber betreten und zur Rede gestellet werden, keinen Scheu tragen, sich zur Gegenwehr zu stellen.
Wie wir solchen Fischdiebereyen, wodurch sowol den Eigenthümern der gehagten Wasser großer Schaden zugefüget, als auch die Fischerey überhaupt sehr verdorben und ruinieret wird, länger nachzusehen nicht gemeinet sind:
So setzen und ordnen Wir hiemit, dass dergleichen Freveler und Fischdiebe, wie andere Diebe, nach Beschaffenheit der Umstände, nebst Erstattung des Schadens, mit Gefängnis, Zuchthaus, gestalten Sachen nach auch gar an Leib und Leben gestrafet werden sollen. Wornach sich ein jeder zu achten, und for Schaden zu hüten wissen wird.
Es werden demnach sämtliche Obrigkeiten hiemit befehligt, auf dergleichen Freveler fleissig Acht geben, dieselben, wenn sie ihnen angemeldet werden, zur gefänglichen Haft bringen zu lassen, inquisitorie gegen sie zu verfahren, und deren Ordnungsmassige Bestrafung zu befordern. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beygedruckten Fürstl. Geheimen Canzler=Insiegels. Gegeben in Unserer Residenz=Vestung, Wolfenbüttel, den 7. October. 1752.
LARS,
H.zu Br. U, L.
A.A. v. Cramm