Ich frage mich immer wieder, ob es bezüglich Betrieb von Jauchegruben tatsächlich keine Überprüfungen über die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen gibt?
Nachzulesen hier:
Ich frage mich immer wieder, ob es bezüglich Betrieb von Jauchegruben tatsächlich keine Überprüfungen über die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen gibt?
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nein gibt es nicht ...soviel ich weiß!
Da wäre auf dem Magistrat oder der BH anzufragen. Land-und Forstwirtschaft
leider ... immer wieder müssen wir solche Meldungen lesen, obwohl es da zumindest länderspezifisch (halt Österreich) schon Vorgaben/Vorschriften gibt
unten stehend das (ungeprüfte) Ergebnis einer kurzen Befragung der KI zu diesem Thema
Im Bundesland Oberösterreich (Oö.) ist die Überprüfung und Einhaltung von Sicherheits- und Betriebsbestimmungen für Senkgruben (und damit zusammenhängend u. U. auch Gruben für häusliche Abwässer) im Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (Oö. AEG 2001) geregelt. Dieses Landesgesetz enthält mehrere wichtige Vorschriften, die du kennen solltest:
Das Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (LGBl. Nr. 27/2001) regelt in Oberösterreich die Sammlung, Entsorgung und technische Anforderungen für Senkgruben und ähnliche Anlagen, wenn kein Kanalanschluss besteht.
Senkgruben dürfen nur dort errichtet werden, wo es im Abwasserentsorgungskonzept der Gemeinde ausgewiesen ist.
Es gelten Vorgaben zur Speicherkapazität (z. B. Speichervolumen, Zeitraum etc.), damit eine ordnungsgemäße Sammlung und Lagerung gewährleistet ist.
Sind bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllt (z. B. keine geeigneten Ausbringungsflächen), muss der Betreiber dies der Behörde melden und Abwässer anderweitig entsorgen.
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Instandhaltung, Wartung und regelmäßige Reinigung der Senkgrube bzw. der Hauskanalanlage zu sorgen (z. B. Dichtheit).
Erkennt die Behörde (z. B. im Rahmen einer Überprüfung/Bauordnung) Mängel wie Undichtheit, kann sie Maßnahmen anordnen, damit die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Dazu zählt u. a. die Festlegung von Entsorgungszeiten oder Anforderungen an das Speichervolumen.
Der Betreiber muss in regelmäßigen Abständen dafür sorgen, dass der Grubeninhalt entweder zu einer geeigneten Übernahmestelle gebracht oder nach bodenschutzrechtlichen Bestimmungen (z. B. Oö. Bodenschutzgesetz) ausgebracht wird.
Die Gemeinde war verpflichtet (historisch bis spätestens 2004), den Bauzustand älterer oder vor Bewilligung errichteter Senkgruben zu überprüfen und Mängel zu beheben bzw. Anordnungen zu erlassen. Das zielte darauf ab, alte Anlagen zu kontrollieren und auf den gesetzlichen Stand zu bringen.
Bestehende Anlagen mussten frühere gesetzliche Anforderungen erfüllen oder über eine behördliche Nachsicht verfügen, wenn etwa bauliche Änderungen oder wirtschaftliche Zumutbarkeiten vorlagen.
✔ Pflichten für Eigentümer/Betreiber:
Für Dichtheit, Instandhaltung und Wartung sorgen.
Regelmäßige Leerung und fachgerechte Entsorgung organisieren.
Nachweise über Entsorgung (z. B. Entleerungsnachweise) führen und auf Verlangen der Behörde vorlegen.
✔ Behördliche Kontrolle:
Die Gemeinde bzw. zuständige Behörde kann Überprüfungen durchführen (z. B. durch Bauordnung oder Abwasserbehörde) und Maßnahmen anordnen (z. B. Reparaturen, Kanalanschluss, Entleerungsvorgaben).
✔ Zusammenhang mit Bodenschutz:
Die eigentliche landwirtschaftliche Verwertung von Senkgrubeninhalten (z. B. Ausbringen auf Flächen) ist zusätzlich im Oö. Bodenschutzgesetz geregelt, das weitere Anforderungen (u. a. Mengenbegrenzungen, Sperrfristen, Aufzeichnungspflichten) enthält.
Das Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 regelt in Oberösterreich unter anderem:
✅ Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Senkgruben;
✅ Pflichten zur Instandhaltung, Dichtheit und regelmäßigen Reinigung;
✅ Überprüfungsmöglichkeiten und Anordnungen durch Behörden;
✅ Entleerungs- und Entsorgungspflichten des Eigentümers;
Und wenn nicht radikal eingeschritten wird, wird weiter so gehandelt
Da müssten Sie mal die Strafen empfindlich hoch setzen....
Nicht nur hochsetzen sondern auch ahnden
Danke Reinhard, für die ausführlichen Erläuterungen!
Ja, es gäbe Vorschriften, es gäbe vorgeschriebene Kontrollen, es gäbe …..
Leider alles im Konjunktiv, da die Strafen für die Verursacher dieser Sauereien anscheinend niedriger sind, als die Kosten für den ordnungsgemäßen Betrieb der Jauchegruben.
Und wenn man dann sieht (ich stamme ursprünglich aus einer Landgemeinde mit zahlreichen Landwirtschaften), wer sich am sonntäglichen Stammtisch zuprostet, dann wird einem so manches klar. Oder mit anderen Worten: Ein Schelm, der Böses denkt😎